Allgemeine Geschäftsbedingungen
The legally relevant terms and conditions are currently available in German. Version dated 29 July 2026.
Joile GmbH, Am Eichenpark 13, 30823 Garbsen
Stand: 29. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „SaunaMedia" (nachfolgend „Software") zwischen der Joile GmbH, Am Eichenpark 13, 30823 Garbsen (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.
(4) Ergänzend gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Leistungsbeschreibung sowie die Preisliste des Anbieters, jeweils abrufbar unter saunamedia.de.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung bereit. Ein Erwerb der Software oder ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes ist nicht Vertragsgegenstand.
(2) Die Software unterstützt Saunabetriebe insbesondere bei der Planung, Durchführung und Dokumentation von Aufgüssen, bei der Verwaltung von Duftinformationen und Duftmischungen, bei der Berechnung von Dosierungsempfehlungen, bei der Auswertung durchgeführter Aufgüsse sowie bei der Anzeige von Aufgussplänen für Gäste.
(3) Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Leistungsbeschreibung. Angaben in Werbematerialien, Präsentationen oder auf der Website stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln und anzupassen. Funktionsänderungen sind zulässig, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Funktionseinschränkungen wird der Anbieter dem Kunden mit einer Frist von sechs Wochen in Textform ankündigen; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Software auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt durch ein Angebot des Anbieters in Textform und dessen Annahme durch den Kunden zustande oder dadurch, dass der Anbieter eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
(3) Der Kunde sichert zu, dass die für ihn handelnde Person zum Vertragsschluss bevollmächtigt ist.
§ 4 Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Support
(1) Die Software wird als cloudbasierter Dienst betrieben. Der Anbieter setzt hierfür Unterauftragnehmer ein; die Verarbeitung kann dabei auch außerhalb der Europäischen Union, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, erfolgen. Einzelheiten, insbesondere die Liste der eingesetzten Unterauftragnehmer und die Grundlagen der Drittlandsübermittlung, regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß § 14. Übergabepunkt für die Leistung des Anbieters ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Die Internetverbindung sowie die für den Zugriff erforderliche Hard- und Software liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
(2) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 98,5 % im Monatsmittel. Nicht als Ausfallzeit gelten Zeiten geplanter Wartung, Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden sowie Störungen von Telekommunikationsnetzen Dritter.
(3) Geplante Wartungsarbeiten wird der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Betriebszeiten von Saunabetrieben durchführen und mit angemessener Frist ankündigen.
(4) Der Anbieter leistet Support per E-Mail an saunamedia@joile.eu an Werktagen. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten besteht nur, soweit dies gesondert vereinbart ist.
§ 5 Nutzungsrechte, Nutzerkonten, Standortbindung
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Die Nutzung ist auf den im Vertrag bezeichneten Betriebsstandort beschränkt. Innerhalb dieses Standorts darf der Kunde eine unbegrenzte Anzahl eigener Mitarbeiter als Nutzer anlegen. Die Nutzung durch weitere Standorte des Kunden oder durch mit dem Kunden verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
(3) Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der aufgussfähigen Saunen des Standorts gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter eine Erhöhung der Anzahl aufgussfähiger Saunen unverzüglich in Textform anzuzeigen. Die zusätzliche Vergütung wird ab dem auf die Änderung folgenden Abrechnungszeitraum fällig.
(4) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass Nutzerkonten ausgeschiedener Mitarbeiter unverzüglich deaktiviert werden. Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich.
(5) Der Kunde darf die Software nicht Dritten zur Nutzung überlassen, insbesondere nicht vermieten, verleihen oder als Dienstleistung für Dritte einsetzen.
(6) Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung oder Zurückentwicklung der Software ist unzulässig, soweit nicht gesetzlich zwingend gestattet. Das systematische Auslesen von Inhalten der Software, insbesondere von Duftdatenbank, Dosierungslogik und Aufgusssequenzen, sowie deren Nutzung außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks sind untersagt.
§ 6 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Nutzung erforderliche technische Infrastruktur bereit, insbesondere internetfähige Endgeräte, eine ausreichende Internetverbindung sowie gegebenenfalls ein Anzeigegerät für den Gäste-Aufgussplan.
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder seinen Nutzern eingegebenen Daten verantwortlich, insbesondere für Angaben zu Saunen, Raumgrößen, Temperaturen, Düften und durchgeführten Aufgüssen.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Software durch seine Mitarbeiter im Einklang mit den bei ihm geltenden arbeits-, mitbestimmungs- und datenschutzrechtlichen Anforderungen erfolgt. Soweit die Einbindung eines Betriebs- oder Personalrats erforderlich ist, obliegt diese dem Kunden.
(4) Der Kunde wirkt bei der Störungsbeseitigung in zumutbarem Umfang mit, insbesondere durch nachvollziehbare Fehlerbeschreibungen.
§ 7 Kundendaten, Inhalte des Kunden
(1) Sämtliche vom Kunden oder seinen Nutzern in die Software eingegebenen Daten und Inhalte, insbesondere Aufgusspläne, eigene Duftmischungen, Rezepturen, Notizen und Dokumentationen (nachfolgend „Kundendaten"), verbleiben im Verhältnis der Parteien beim Kunden.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Kundendaten zum Zweck der Vertragserfüllung zu verarbeiten, insbesondere zu speichern, zu vervielfältigen und dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, aus den Kundendaten anonymisierte und aggregierte Auswertungen zu erstellen und diese zur Verbesserung der Software sowie zu statistischen Zwecken zu nutzen. Ein Rückschluss auf den Kunden, einzelne Nutzer oder einzelne Betriebe ist dabei ausgeschlossen.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
(5) Der Anbieter führt regelmäßige Datensicherungen durch. Der Kunde ist berechtigt, seine Daten jederzeit über die Exportfunktion der Software auszuleiten.
§ 8 Inhalte Dritter, Dosierungsempfehlungen, betriebliche Verantwortung
(1) Die Software enthält Inhalte von Partnern des Anbieters, insbesondere Duftinformationen, Anwendungshinweise und Aufgusssequenzen. Diese Inhalte werden vom jeweiligen Partner bereitgestellt und verantwortet. Der Anbieter übernimmt für deren fachliche Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
(2) Die von der Software ausgegebenen Dosierungsempfehlungen sind unverbindliche Orientierungswerte. Sie beruhen auf den vom Kunden hinterlegten Parametern und auf allgemeinen Erfahrungswerten und ersetzen weder die fachliche Beurteilung durch qualifiziertes Personal noch die Herstellerangaben des jeweiligen Duftstoffs.
(3) Die Verantwortung für die tatsächliche Durchführung von Aufgüssen, für die eingesetzte Duftmenge, für die Beachtung von Sicherheitshinweisen, Kontraindikationen und Herstellervorgaben sowie für die Einhaltung aller einschlägigen betriebs-, hygiene- und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften verbleibt ausschließlich beim Kunden. Der Anbieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die aus der Durchführung von Aufgüssen resultieren.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen und die Dosierungsempfehlungen vor Anwendung auf Plausibilität zu prüfen.
(5) Die Software unterstützt die Dokumentation betrieblicher Abläufe. Der Anbieter schuldet keine Gewähr dafür, dass die Nutzung der Software für sich genommen die Einhaltung branchenspezifischer Normen, Richtlinien oder behördlicher Anforderungen sicherstellt. Die Prüfung der Anforderungen im Einzelfall obliegt dem Kunden.
§ 9 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss vereinbarten Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Beim Jahresplan wird die Vergütung für zwölf Monate im Voraus in Rechnung gestellt. Beim Monatsplan wird die Vergütung monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Befindet sich der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer Monatsvergütung länger als 30 Tage in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung in Textform und Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Zugang zur Software bis zum Ausgleich des offenen Betrages zu sperren. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt für die Dauer der Sperrung bestehen.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Preisanpassung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal jährlich anzupassen.
(2) Eine Preisanpassung wird dem Kunden mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
(3) Übersteigt die Erhöhung fünf Prozent der bisherigen Vergütung, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu. Der Anbieter wird auf dieses Recht in der Mitteilung hinweisen. Kündigt der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Anpassung als angenommen.
§ 11 Geld-zurück-Garantie im Jahresplan
(1) Beim Jahresplan gewährt der Anbieter dem Kunden eine Geld-zurück-Garantie von 30 Tagen. Die Frist beginnt mit der Inbetriebnahme, das heißt mit dem Tag der abgeschlossenen Einrichtung und Freischaltung des Kundenzugangs.
(2) Erklärt der Kunde innerhalb dieser Frist in Textform, dass er vom Vertrag Abstand nimmt, erstattet der Anbieter die bereits gezahlte Vergütung vollständig. Der Zugang zur Software wird mit Zugang der Erklärung beendet.
(3) Die Geld-zurück-Garantie ist eine freiwillige Leistung des Anbieters und lässt gesetzliche Rechte des Kunden unberührt.
§ 12 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Der Jahresplan hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Vertragsbeginn. Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(2) Der Monatsplan läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei erheblichem Verstoß des Kunden gegen die Nutzungsbeschränkungen nach § 5 oder bei Zahlungsverzug gemäß § 9 Abs. 5 über einen Zeitraum von mehr als 60 Tagen.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 13 Datenexport und Löschung nach Vertragsende
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Vertragsende selbst zu exportieren. Die Exportfunktion steht ihm bis zum Vertragsende zur Verfügung.
(2) Nach Vertragsende hält der Anbieter die Kundendaten für weitere 30 Tage zum Abruf bereit. Auf Anforderung des Kunden innerhalb dieser Frist stellt der Anbieter die Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit.
(3) Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter die Kundendaten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 14 Datenschutz
(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
(3) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm in der Software verarbeiteten personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter. Er stellt insbesondere die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber seinen Mitarbeitern sicher.
(4) Der Kunde erteilt dem Anbieter mit Vertragsschluss die allgemeine schriftliche Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragnehmern. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzten Unterauftragnehmer sind in einer Anlage zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung aufgeführt. Der Anbieter informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen mit einer Frist von vier Wochen in Textform. Der Kunde kann einer Änderung innerhalb von zwei Wochen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Kann die Beanstandung nicht ausgeräumt werden, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.
(5) Der Anbieter weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Leistungserbringung auch in Drittländer außerhalb der Europäischen Union, insbesondere in die Vereinigten Staaten von Amerika, übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO und, soweit einschlägig, auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses gemäß Art. 45 DSGVO. Die entsprechenden Nachweise stellt der Anbieter dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung.
(6) Der Anbieter ermöglicht dem Kunden, personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter auf ein Minimum zu beschränken, insbesondere durch die Verwendung von Kürzeln oder Vornamen anstelle vollständiger Namen. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über den Umfang der von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten.
§ 15 Gewährleistung
(1) Auf die Überlassung der Software finden die Vorschriften des Mietrechts Anwendung, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Software während der Vertragslaufzeit. Unerhebliche Beeinträchtigungen der Tauglichkeit bleiben außer Betracht.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(4) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Kenntnisnahme in Textform an und beschreibt sie so konkret, dass eine Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist.
(5) Ein Recht des Kunden zur Selbstbeseitigung von Mängeln gemäß § 536a Abs. 2 BGB besteht nicht.
§ 16 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Nettovergütung.
(3) Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwandes, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) § 8 Abs. 3 bleibt unberührt.
§ 17 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien den Anbieter für die Dauer der Störung von seiner Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks sowie großflächige Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich informieren. Dauert die Störung länger als zwei Monate an, sind beide Parteien zur Kündigung berechtigt.
§ 18 Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Name und Logo als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.
§ 19 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder einer Änderung des Leistungsangebots erforderlich wird und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.
(3) Widerspricht der Kunde, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Hannover, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Erfüllungsort ist Garbsen.
(4) Die Abtretung von Rechten des Kunden aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.